AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Das Gerüst wird besenrein an den Aufraggeber übergeben. Vor der Gerüstdemontage ist das Gerüst zu reinigen. Putzrest und sonstige Verschmutzungen sind bauseits zu entfernen.

Der Verschluss der Ankerlöcher erfolgt bei der Demontage mit Kunststoffstopfen. Wir empfehlen jedoch das bauseitige Schließen der Löcher durch einen Maler/Putzer.

Auf-/Ab- und Umbauarbeiten dürfen ohne besondere Absprache nur durch uns als Fachfirma vorgenommen werden.

Nach der Gerüstmontage ist der Auftraggeber für die vollständige Rückgabe des Materials verantwortlich. Für beschädigtes oder entwendetes Material haftet der Auftraggeber! Es wird von uns zu Listenpreisen dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für abschnittsweise Gerüstmontagen!

Das einzurüstende Objekt muss frei zugänglich sein, gegebenenfalls sind bauseits Parkplätze abzusperren/freizuhalten.

Von einer ausreichenden Tragfähigkeit des Untergrundes gehen wir aus!

Für Pflanzen erfolgt keine Haftung in Folge von Gerüstmontagen, Gerüstgründung sowie Materialtransporten.

Bei zusätzlichen Auf-/Ab-/Umbauarbeiten fällt für die zusätzliche An-/Abfahrt eine Kostenpauschale von 180,00 €/Stück an.

Gebühren für die Sondernutzung von Gehwegen, Parkflächen etc. gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Der Auftraggeber sollte seine Versicherung über die Gerüstmontagen informieren.

Gerichtsstand und Erfüllungsort für beide Parteien ist Dortmund.

Das Gerüst wird am Gebäude verankert! Für Schäden, die durch das Bohren/Verankern entstehen, wird keine Haftung übernommen.